Unser Leistungsangebot

Icon Reinigung

Getränkeleitungsreinigung

Die Reinigung und Wartung der Schankanlagen wird immer nach dem neusten Stand der Technik und nach DIN Norm durchgeführt. Je nach Anlagentyp z.B. Bieranlagen - wenn möglich nur chemisch-mechanisch. Um die Qualität der gezapften Getränke klar und frisch zu erhalten, sollten Sie sich an folgenden Intervallen orientieren:

Getränkegruppe/Reinigungs- und Desinfektionsintervall

  • Fruchtsaft, Fruchtnektar, Fruchtsaftgetränke - täglich
  • alkoholfreies Bier - 1 bis 7 Tage
  • Bier - 7 Tage
  • Wein, kohlensäurehaltiges, alkoholfreies Erfrischungsgetränk - 7 bis 14 Tage
  • Grundstoff, Spirituosen - 30 bis 90 Tage
  • Wasser - 90 bis 180 Tage

(Auflistung nach DIN 6650-6 Getränkeschankanlagen - Teil 6: Anforderungen an Reinigung und Desinfektion) BGN. Zur Wartung der Schankanlagen gehören z.B. Überprüfen der Begleitkühlung, Gasversorgung und sämtlicher Anlagenteile.

Icon Gaswarnanlagen.png

Gaswarnanlagen

Um die Gefahr für Sie und Personal zu minimieren, installieren wir Ihnen TÜV-geprüfte Gaswarnanlagen (nach Berechnung des Gefahrenpotentials).

Icon Mischgashandel

CO2-Technische Gase

Zusätzlich bieten wir Ihnen die Lieferung von Kohlensäure, Mischgas, Stickstoff, Ballongas und sonstigen technischen Gasen in sämtlichen handelsüblichen Größen an. Die Lieferung erfolgt automatisch auf Wunsch innerhalb des Reinigungszyklus. Der Vorteil für Sie – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Icon Schankanlagenbau

Schankanlagentechnik

Auf Kundenwunsch planen und installieren wir auch neue oder gebrauchte Getränkeschankanlagen und Theken oder tauschen Ihre alten Anlagen aus. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin und wir kommen selbstverständlich vorbei und besprechen mit Ihnen sämtliche Details zum Ein- und Umbau Ihrer Schankanlage.

Icon Geprüft

Prüfung und Unterweisung

Die Schankanlagen müssen gemäß Betriebssicherheitsverordnung §3 und §10 in regelmäßigen Abständen geprüft werden.

Prüfungen sind vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrend zwingend erforderlich. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist eine Frist von zwei Jahren angemessen.

Die Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren.

Die Durchführung der Prüfungen hat der Betrieb bzw. Unternehmer zu veranlassen. Personalunterweisung gemäß §9 Betriebssicherheitsverordnung führen wir in ihren Auftrag auch aus.